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BVerwG, 14.01.1971 - VI B 58.70 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ruhestandsbeamte ohne Versorgungsbezüge
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - VI B 58.70
Die Anwendbarkeit jener Regelung setzt also gerade nicht voraus, daß der Ehemann der Klägerin schon damals wie ein Ruhestandsbeamter behandelt worden ist und die entsprechenden Rechte hatte; die fragliche Fiktion dient nur der Festlegung der neuen Rechte (vgl. BVerwGE 5, 86), die das Gesetz zu Art. 131 GG den darunter fallenden Personen für die Zeit von seinem Inkrafttreten an zuerkennen wollte. - BVerwG, 10.09.1959 - VI C 303.56
Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - VI B 58.70
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 10. September 1959 - BVerwG VI C 303.56 - [Buchholz 234 § 35 G 131 Nr. 7]) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß der am 20. Juli 1880 geborene (im Jahre 1968 verstorbene) Ehemann der Klägerin ab 1. August 1945 als Ruhestandsbeamter gilt.